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20.03.2026

Mietpreisbremse bestätigt: Auswirkungen für Investoren, Käufer und Bauträger 2026

Das Bundesverfassungsgericht hat die Mietpreisbremse erneut bestätigt und damit für klare rechtliche Rahmenbedingungen auf dem deutschen Wohnungsmarkt gesorgt. Bereits 2019 wurde entschieden, dass die Regelung verfassungskonform ist. Auch die Verlängerung über das Jahr 2020 hinaus wurde jüngst bestätigt, nachdem eine Verfassungsbeschwerde erfolglos blieb.

Die Entscheidung stärkt die Regulierung in angespannten Wohnungsmärkten. Bundesländer können weiterhin entsprechende Gebiete ausweisen, in denen Mieten bei Wiedervermietung maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Ende 2025 galt dies für 627 Städte und Gemeinden. Ausgenommen bleiben Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und das Saarland.

Das Gericht betont die Verhältnismäßigkeit der Regelung: Eine absolute Mietobergrenze existiert nicht, und die Orientierung an Vergleichsmieten sichert die Wirtschaftlichkeit für Vermieter.

Wichtige Ausnahmen bestehen weiterhin für Neubauten (Erstnutzung ab 1. Oktober 2014) sowie umfassend sanierte Wohnungen. Diese Abgrenzung soll Investitionen in den Wohnungsbau fördern und schafft Planungssicherheit für Projektentwickler.

Für Investoren ergeben sich attraktive Chancen, insbesondere durch steuerliche Vorteile wie die Sonderabschreibung gemäß § 7b EStG. Energieeffiziente Neubauprojekte bieten weiterhin interessante Renditeperspektiven. Gleichzeitig profitieren Käufer und finanzierende Banken von stabilen Rahmenbedingungen.

Kritisch bleibt jedoch die Wirkung auf den Bestand: Modernisierungen werden durch die Regulierung weniger attraktiv, was langfristig das Wohnungsangebot einschränken kann. Für Wohnungssuchende dürfte sich die Situation daher weiter verschärfen.

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